Förderung · Hamburg
Umschulung in Hamburg bis zu 100 % gefördert — für Teilnehmende über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, für Arbeitgeber über die Qualifizierungsoffensive nach § 82 SGB III. Wir erklären dir, welcher Weg deiner ist.
Förderung für Weiterbildung in Hamburg
Förderung klingt nach Bürokratie. Ist sie auch — aber nicht für dich. Es gibt genau zwei Wege zu uns, und welcher deiner ist, hängt nur an einer Frage: Bist du gerade angestellt?
Du suchst Arbeit oder willst dich neu ausrichten
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt bis zu 100 % der Lehrgangskosten. Du zahlst nichts. Ausgestellt wird er von deiner Vermittlungsfachkraft — wir bereiten dich auf das Gespräch vor.
Zum BildungsgutscheinSie wollen Ihre Beschäftigten qualifizieren
Über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) bezuschusst die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt — gestaffelt nach Betriebsgröße. Neu seit 2024: das Qualifizierungsgeld nach § 82a.
Zur QCG-FörderungFür Teilnehmende · Geförderte Weiterbildung Hamburg
Über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter trägt der Staat in der Regel die kompletten Lehrgangskosten deiner Umschulung — für dich bleibt 0 € Eigenanteil. Wir rechnen direkt mit deinem Kostenträger ab.
Er ist die schriftliche Zusage deines Kostenträgers, eine berufliche Weiterbildung zu bezahlen. Auf dem Gutschein steht, welches Bildungsziel gefördert wird, wie lange und in welchem Umkreis. Den Träger — also uns — suchst du dir selbst aus.
Wenn die Weiterbildung nötig ist, um dich in Arbeit zu bringen, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden — oder weil dir ein anerkannter Berufsabschluss fehlt. Entschieden wird im persönlichen Gespräch; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Der läuft nicht über den Bildungsgutschein, sondern über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) als Gruppenmaßnahme. Acht Wochen, im Vorlauf zur Umschulung.
Bildungsgutschein beantragen
Wir klären gemeinsam deine Voraussetzungen, die passende Maßnahme und welcher Förderweg für dich in Frage kommt. Du gehst mit einer klaren Empfehlung raus — ohne Verpflichtung.
Du beantragst den Bildungsgutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft. Wir bereiten dich auf das Gespräch vor und stellen dir alle Unterlagen zur Maßnahme zusammen.
Mit dem bewilligten Gutschein meldest du dich bei uns an. Die Lehrgangskosten rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab — für dich bleibt kein Eigenanteil.
Du startest in der Werkstatt: Theorie und Praxis am selben Ort, begleitet von Dozenten aus der Industrie.
QCG-Förderung Arbeitgeber · Hamburg
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) lässt Sie Ihre Beschäftigten weiterbilden, während die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bezuschusst — geregelt in § 82 SGB III. Wie viel Sie bekommen, hängt vor allem an der Größe Ihres Betriebs.
Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss können abschlussorientiert weitergebildet werden: 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss — unabhängig von der Betriebsgröße. Für unsere Umschulungen ist das der stärkste Hebel.
Für sonstige berufliche Weiterbildung staffelt sich die Förderung nach Beschäftigtenzahl: unter 50 Beschäftigten 100 % Lehrgangskosten (soll) und 75 % Entgeltzuschuss, bei 50–499 dann 50 % und 50 %, ab 500 noch 25 % und 25 %. Liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung vor, steigt die Förderung um 5 %.
Für Unternehmen im Strukturwandel, die ihre Leute halten und umqualifizieren wollen. Hier tragen Sie die Lehrgangskosten — dafür erhalten Ihre Beschäftigten eine Entgeltersatzleistung von 60 bzw. 67 %. Zugelassen sein muss nur der Träger, nicht die einzelne Maßnahme.
Beschäftigtenqualifizierung im Überblick (Stand 01.04.2024)
* Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags zur beruflichen Weiterbildung (abhängig von der Betriebsgröße).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Qualifizierungsoffensive
Häufige Fragen
Der Bildungsgutschein ist die Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen. Du bekommst ihn, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um dich in Arbeit zu bringen, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil dir ein anerkannter Berufsabschluss fehlt. Über die Ausgabe entscheidet deine Vermittlungsfachkraft im persönlichen Gespräch — einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Genau darauf bereiten wir dich in unserer kostenlosen Beratung vor.
Mit einem bewilligten Bildungsgutschein in der Regel nichts. Bis zu 100 % der Lehrgangskosten werden übernommen, und wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab — für dich bleibt 0 € Eigenanteil. Auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können übernommen werden; das entscheidet dein Kostenträger im Einzelfall.
QCG steht für das Qualifizierungschancengesetz. Es ermöglicht Arbeitgebern, ihre Beschäftigten über die Agentur für Arbeit weiterbilden zu lassen — geregelt in § 82 SGB III. Gefördert werden Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit, in der Ihre Mitarbeitenden lernen statt zu arbeiten. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vor allem von der Betriebsgröße ab.
Die Staffelung richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten: Bei unter 50 Beschäftigten sollen 100 % der Lehrgangskosten und 75 % Arbeitsentgeltzuschuss übernommen werden, bei 50 bis 499 Beschäftigten 50 % der Lehrgangskosten und 50 % Zuschuss, ab 500 Beschäftigten 25 % und 25 %. Fehlt Ihren Mitarbeitenden ein Berufsabschluss, greift § 81 (2) SGB III mit 100 % Lehrgangskosten und bis zu 100 % Entgeltzuschuss — unabhängig von der Betriebsgröße. Bei einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung erhöht sich die Förderung um 5 %.
Das Qualifizierungsgeld gibt es seit dem 1. April 2024. Es richtet sich an Unternehmen im Strukturwandel, die ihre Beschäftigten halten und umqualifizieren wollen. Anders als bei § 82 trägt hier der Arbeitgeber die Lehrgangskosten selbst — dafür erhalten die Beschäftigten für die Zeit der Weiterbildung eine Entgeltersatzleistung von 60 bzw. 67 % des Nettoentgelts. Es gilt für alle Betriebsgrößen, und zugelassen sein muss nur der Träger, nicht die einzelne Maßnahme.
Beides. Der Bildungsgutschein richtet sich vor allem an Arbeitsuchende und Menschen ohne anerkannten Berufsabschluss. Die QCG-Förderung nach § 82 SGB III und das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III setzen dagegen ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis voraus — hier stellt der Arbeitgeber den Antrag.
Der Vorbereitungskurs läuft nicht über den Bildungsgutschein, sondern über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) als Gruppenmaßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er dauert acht Wochen und läuft im Vorlauf zur Umschulung.
In vier Schritten: Zuerst ein kostenloses Beratungsgespräch bei uns, in dem wir Voraussetzungen und passenden Förderweg klären. Dann der Termin bei deiner Vermittlungsfachkraft, bei dem du den Bildungsgutschein beantragst — wir stellen dir alle Unterlagen zur Maßnahme zusammen. Ist er bewilligt, löst du ihn bei uns ein. Danach startest du in Hamburg-Altona.
Je früher, desto besser. Zwischen Beratungsgespräch, Antrag und Bewilligung vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen. Die Maßnahmen starten ab 26.10.2026 und es sind nur noch wenige Plätze frei; der Vorbereitungskurs läuft im Vorlauf dazu — melde dich am besten jetzt zur Beratung, damit der Gutschein rechtzeitig vorliegt.
Vollständig vor Ort in Hamburg-Altona, Große Bahnstraße 101. Theorie und Praxis liegen unter einem Dach — es gibt keine getrennte Berufsschule. Unterrichtszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr.
Fördercheck · Nächster Start ab 26.10.2026 · nur noch wenige Plätze
Wir klären in einem kostenlosen Gespräch, welche Förderung für dich in Frage kommt und was du dafür brauchst — verständlich, unverbindlich, ohne Formulardeutsch.
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Wir finden die passende Umschulung und den Weg zur Förderung — ganz ohne Verpflichtung.
Lieber direkt? 040 23969653 · [email protected]
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Qualifizieren Sie Ihre Fachkräfte im eigenen Betrieb — mit IHK-Abschluss und bis zu 100 % förderbaren Lehrgangskosten (§ 82 SGB III). Wir melden uns zeitnah.
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