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Förderung · Hamburg

Bildungsgutschein & Förderung.

Umschulung in Hamburg bis zu 100 % gefördert — für Teilnehmende über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, für Arbeitgeber über die Qualifizierungsoffensive nach § 82 SGB III. Wir erklären dir, welcher Weg deiner ist.

Förderung für Weiterbildung in Hamburg

Zwei Wege zur Förderung.

Förderung klingt nach Bürokratie. Ist sie auch — aber nicht für dich. Es gibt genau zwei Wege zu uns, und welcher deiner ist, hängt nur an einer Frage: Bist du gerade angestellt?

  1. Du suchst Arbeit oder willst dich neu ausrichten

    Bildungsgutschein

    Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt bis zu 100 % der Lehrgangskosten. Du zahlst nichts. Ausgestellt wird er von deiner Vermittlungsfachkraft — wir bereiten dich auf das Gespräch vor.

    Zum Bildungsgutschein
  2. Sie wollen Ihre Beschäftigten qualifizieren

    QCG-Förderung

    Über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) bezuschusst die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt — gestaffelt nach Betriebsgröße. Neu seit 2024: das Qualifizierungsgeld nach § 82a.

    Zur QCG-Förderung

Für Teilnehmende · Geförderte Weiterbildung Hamburg

Bis zu 100 % gefördert.

Über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter trägt der Staat in der Regel die kompletten Lehrgangskosten deiner Umschulung — für dich bleibt 0 € Eigenanteil. Wir rechnen direkt mit deinem Kostenträger ab.

Was ist der Bildungsgutschein?

Er ist die schriftliche Zusage deines Kostenträgers, eine berufliche Weiterbildung zu bezahlen. Auf dem Gutschein steht, welches Bildungsziel gefördert wird, wie lange und in welchem Umkreis. Den Träger — also uns — suchst du dir selbst aus.

Wer bekommt den Bildungsgutschein?

Wenn die Weiterbildung nötig ist, um dich in Arbeit zu bringen, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden — oder weil dir ein anerkannter Berufsabschluss fehlt. Entschieden wird im persönlichen Gespräch; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Förderung des Vorbereitungskurses (AVGS)

Der läuft nicht über den Bildungsgutschein, sondern über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) als Gruppenmaßnahme. Acht Wochen, im Vorlauf zur Umschulung.

Bildungsgutschein beantragen

Vier Schritte zum
Bildungsgutschein.

  1. Kostenlos & unverbindlich

    Beratungsgespräch zur Förderung

    Wir klären gemeinsam deine Voraussetzungen, die passende Maßnahme und welcher Förderweg für dich in Frage kommt. Du gehst mit einer klaren Empfehlung raus — ohne Verpflichtung.

  2. Dein Antrag

    Termin bei Agentur oder Jobcenter

    Du beantragst den Bildungsgutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft. Wir bereiten dich auf das Gespräch vor und stellen dir alle Unterlagen zur Maßnahme zusammen.

  3. Bis zu 100 % gedeckt

    Bildungsgutschein einlösen

    Mit dem bewilligten Gutschein meldest du dich bei uns an. Die Lehrgangskosten rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab — für dich bleibt kein Eigenanteil.

  4. Nächster Start: ab 26.10.2026

    Start in Hamburg-Altona

    Du startest in der Werkstatt: Theorie und Praxis am selben Ort, begleitet von Dozenten aus der Industrie.

QCG-Förderung Arbeitgeber · Hamburg

Fachkräfte fallen nicht vom Himmel.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) lässt Sie Ihre Beschäftigten weiterbilden, während die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bezuschusst — geregelt in § 82 SGB III. Wie viel Sie bekommen, hängt vor allem an der Größe Ihres Betriebs.

§ 81 (2) SGB III — Förderung ohne Berufsabschluss

Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss können abschlussorientiert weitergebildet werden: 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss — unabhängig von der Betriebsgröße. Für unsere Umschulungen ist das der stärkste Hebel.

§ 82 — die QCG-Staffel

Für sonstige berufliche Weiterbildung staffelt sich die Förderung nach Beschäftigtenzahl: unter 50 Beschäftigten 100 % Lehrgangskosten (soll) und 75 % Entgeltzuschuss, bei 50–499 dann 50 % und 50 %, ab 500 noch 25 % und 25 %. Liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung vor, steigt die Förderung um 5 %.

§ 82a — Qualifizierungsgeld (neu seit 2024)

Für Unternehmen im Strukturwandel, die ihre Leute halten und umqualifizieren wollen. Hier tragen Sie die Lehrgangskosten — dafür erhalten Ihre Beschäftigten eine Entgeltersatzleistung von 60 bzw. 67 %. Zugelassen sein muss nur der Träger, nicht die einzelne Maßnahme.

Beratung zur QCG-Förderung für Arbeitgeber bei TTC Erfolgswind Hamburg

Beschäftigtenqualifizierung im Überblick (Stand 01.04.2024)

§ 81 (2) Alle Betriebsgrößen
§ 82 < 50 Beschäftigte
§ 82 50–499 Beschäftigte
§ 82 Ab 500 Beschäftigte
§ 82a · Neu Qualifizierungsgeld Alle Größen
Übernahme Lehrgangskosten
0 %
0 % soll
0 %* 100 % soll ab 45 J. / Schwerbeh.
0 %*
Arbeitgeber trägt
Arbeitsentgelt­zuschuss
bis 0 %
0 %
0 %
0 %
keine Übernahme
Entgeltersatz­leistung
keine Übernahme
keine Übernahme
keine Übernahme
keine Übernahme
60 / 67 %
Zulassungs­erfordernis
Maßnahme & Träger
Maßnahme & Träger
Maßnahme & Träger
Maßnahme & Träger
nur Träger
Behind. Mehr­aufwendungen
keine Übernahme
werden übernommen
werden übernommen
werden übernommen
werden übernommen

* Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags zur beruflichen Weiterbildung (abhängig von der Betriebsgröße).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Qualifizierungsoffensive

Häufige Fragen

Förderung —
ohne Kleingedrucktes.

Was ist der Bildungsgutschein — und wer bekommt ihn?

Der Bildungsgutschein ist die Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen. Du bekommst ihn, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um dich in Arbeit zu bringen, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil dir ein anerkannter Berufsabschluss fehlt. Über die Ausgabe entscheidet deine Vermittlungsfachkraft im persönlichen Gespräch — einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Genau darauf bereiten wir dich in unserer kostenlosen Beratung vor.

Was kostet mich eine geförderte Weiterbildung in Hamburg?

Mit einem bewilligten Bildungsgutschein in der Regel nichts. Bis zu 100 % der Lehrgangskosten werden übernommen, und wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab — für dich bleibt 0 € Eigenanteil. Auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können übernommen werden; das entscheidet dein Kostenträger im Einzelfall.

Was ist die QCG-Förderung?

QCG steht für das Qualifizierungschancengesetz. Es ermöglicht Arbeitgebern, ihre Beschäftigten über die Agentur für Arbeit weiterbilden zu lassen — geregelt in § 82 SGB III. Gefördert werden Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit, in der Ihre Mitarbeitenden lernen statt zu arbeiten. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vor allem von der Betriebsgröße ab.

Wie viel bekommt mein Unternehmen über die QCG-Förderung erstattet?

Die Staffelung richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten: Bei unter 50 Beschäftigten sollen 100 % der Lehrgangskosten und 75 % Arbeitsentgeltzuschuss übernommen werden, bei 50 bis 499 Beschäftigten 50 % der Lehrgangskosten und 50 % Zuschuss, ab 500 Beschäftigten 25 % und 25 %. Fehlt Ihren Mitarbeitenden ein Berufsabschluss, greift § 81 (2) SGB III mit 100 % Lehrgangskosten und bis zu 100 % Entgeltzuschuss — unabhängig von der Betriebsgröße. Bei einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung erhöht sich die Förderung um 5 %.

Was ist das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III?

Das Qualifizierungsgeld gibt es seit dem 1. April 2024. Es richtet sich an Unternehmen im Strukturwandel, die ihre Beschäftigten halten und umqualifizieren wollen. Anders als bei § 82 trägt hier der Arbeitgeber die Lehrgangskosten selbst — dafür erhalten die Beschäftigten für die Zeit der Weiterbildung eine Entgeltersatzleistung von 60 bzw. 67 % des Nettoentgelts. Es gilt für alle Betriebsgrößen, und zugelassen sein muss nur der Träger, nicht die einzelne Maßnahme.

Können auch Beschäftigte gefördert werden — oder nur Arbeitslose?

Beides. Der Bildungsgutschein richtet sich vor allem an Arbeitsuchende und Menschen ohne anerkannten Berufsabschluss. Die QCG-Förderung nach § 82 SGB III und das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III setzen dagegen ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis voraus — hier stellt der Arbeitgeber den Antrag.

Welche Förderung gilt für den Vorbereitungskurs?

Der Vorbereitungskurs läuft nicht über den Bildungsgutschein, sondern über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) als Gruppenmaßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er dauert acht Wochen und läuft im Vorlauf zur Umschulung.

Wie beantrage ich die Förderung?

In vier Schritten: Zuerst ein kostenloses Beratungsgespräch bei uns, in dem wir Voraussetzungen und passenden Förderweg klären. Dann der Termin bei deiner Vermittlungsfachkraft, bei dem du den Bildungsgutschein beantragst — wir stellen dir alle Unterlagen zur Maßnahme zusammen. Ist er bewilligt, löst du ihn bei uns ein. Danach startest du in Hamburg-Altona.

Wie früh sollte ich die Förderung beantragen?

Je früher, desto besser. Zwischen Beratungsgespräch, Antrag und Bewilligung vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen. Die Maßnahmen starten ab 26.10.2026 und es sind nur noch wenige Plätze frei; der Vorbereitungskurs läuft im Vorlauf dazu — melde dich am besten jetzt zur Beratung, damit der Gutschein rechtzeitig vorliegt.

Wo findet die geförderte Weiterbildung statt?

Vollständig vor Ort in Hamburg-Altona, Große Bahnstraße 101. Theorie und Praxis liegen unter einem Dach — es gibt keine getrennte Berufsschule. Unterrichtszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr.

Fördercheck · Nächster Start ab 26.10.2026 · nur noch wenige Plätze

Was steht dir zu?

Wir klären in einem kostenlosen Gespräch, welche Förderung für dich in Frage kommt und was du dafür brauchst — verständlich, unverbindlich, ohne Formulardeutsch.